AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anmeldungen
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung der Qigong-Schule Hannover angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Auch wenn Sie nach Ihrer Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, die Veranstaltung nur unregelmäßig besuchen oder vorzeitig beenden, wird das gesamte Veranstaltungsentgelt trotzdem fällig.

Veranstaltungsentgelt
Das Veranstaltungsentgelt besteht aus dem Einschreib- und dem eigentlichen Veranstaltungsentgelt. Das Entgelt ist zu jeder Veranstaltung angegeben. Das Entgelt bezieht sich in der Regel auf eine Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen; kann die Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, so ist dies entsprechend ausgewiesen. Werden ausnahmsweise Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt, erhöht sich das Unterrichtsentgelt je Unterrichtsstunde. Werden Kurse mit einem erhöhten Aufwand an räumlicher Ausstattung und Betreuung durchgeführt, so kann ein erhöhtes Entgelt erhoben werden.

Fälligkeit
Das Entgelt für eine Kursveranstaltung wird zum zweiten Veranstaltungstermin fällig. Das Entgelt für eine Einzelveranstaltung ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

Ermäßigungen des Entgelts
In Härtefällen kann auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Kursentgelt ermäßigt werden.

Zahlungsweise
Einzugsermächtigung: Wenn Sie sich telefonisch anmelden, geben Sie bitte Ihre vollständige Bankverbindung (Bank bzw. Sparkasse, Bankleitzahl, Kontonummer) an und erteilen Sie uns Ihr Einverständnis, das Veranstaltungsentgelt von Ihrem Konto abbuchen zu dürfen. Wenn Sie sich schriftlich anmelden, erteilen Sie bitte auf der Anmeldung eine Einzugsermächtigung. Das Entgelt wird zum zweiten Termin bzw. vor der Einzelveranstaltung von Ihrem Konto abgebucht.
Überweisung: Das Kursentgelt kann von den Teilnehmenden auch direkt per Überweisung an die Qigong-Schule Hannover entrichtet werden. Gegebenenfalls kann auch bar bezahlt werden.

Abmeldung
Wird im Programm kein konkretes Datum genannt, liegt der Abmeldeschluss zehn Kalendertage vor dem angegebenen Veranstaltungsbeginn. Bitte melden Sie sich telefonisch oder schriftlich vor dem ausgewiesenen Abmeldeschluss ab. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei Krankheit bzw. Abmeldung aus beruflichen Gründen wird das Veranstaltungsentgelt gegen Vorlage einer Bescheinigung (Arzt, Arbeitgeber) anteilig erstattet, wenn die Bescheinigung unverzüglich bei der Qigong-Schule Hannover eingeht. Das Einschreibentgelt als Gegenleistung für den Verwaltungsaufwand wird nicht erstattet. Auch eventuell angefallene Kosten für Material, das für einen Kurs beschafft werden musste, werden nicht erstattet.

Entgeltrückzahlung
Grundsätzlich wird das Entgelt nur dann zurückgezahlt, wenn eine angekündigte Veranstaltung aus Gründen abgesagt wird, welche die Qigong-Schule Hannover zu vertreten hat.

Benachrichtigungen bei Kursabsagen
Die Teilnehmenden erhalten eine Benachrichtigung, wenn der Kurs abgesagt werden muss, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl.

Unterrichtsausfall
Fällt der Unterricht z.B. wegen Glatteis oder Krankheit aus, werden die Teilnehmer nach Möglichkeit benachrichtigt. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach Möglichkeit nachgeholt. Tritt der Unterrichtsausfall am ersten Unterrichtstag ein, verschiebt sich der Kursbeginn um eine Woche.

Kursbescheinigungen
Sie erhalten ohne Antrag kostenlos eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Kurs und das dafür entrichtete Entgelt. Voraussetzung für die Ausstellung dieser Bescheinigung ist eine Kursteilnahme von 75 % (bzw. 100 % bei Bildungsurlauben). Die Teilnahme wird über die Anwesenheitsliste der Veranstaltung nachgewiesen. Diese Regel gilt auch bei einigen anderen Kursen (z.B. bei Wochenendseminaren), sofern ein entsprechender Hinweis in der Kursausschreibung enthalten ist. Weitergehende Bescheinigungen (z.B. über Kursinhalte), Bescheinigungen über zurückliegende Kurse sowie Zweitschriften und Bescheinigungen für alle anderen Kurse werden für 5,00 € pro Bescheinigung ausgestellt; Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse sind kostenfrei. Voraussetzung ist hier eine Kursteilnahme von 80 %.

Zahlungsnachweis für das Finanzamt
Das Finanzamt erkennt den Überweisungsbeleg für das Kursentgelt oder die Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug bei der Einkommensteuerveranlagung als Nachweis für die Zahlung des Kursentgelts an.

Hausordnung
Wir bitten darum, die Räume der Qigong-Schule Hannover sowie die in anderen Einrichtungen genutzten Räume und Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln.

Hinweis zum Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden von der Qigong-Schule Hannover für interne Verwaltungszwecke gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.