{"id":304,"date":"2014-03-13T21:35:46","date_gmt":"2014-03-13T21:35:46","guid":{"rendered":"http:\/\/byeric.de\/?page_id=304"},"modified":"2014-03-13T21:35:46","modified_gmt":"2014-03-13T21:35:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.qigong-schule-hannover.de\/?page_id=304","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)<\/p>\n<p>Anmeldungen<br \/>\nWenn Sie sich zu einer Veranstaltung der Qigong-Schule Hannover angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Auch wenn Sie nach Ihrer Anmeldung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, die Veranstaltung nur unregelm\u00e4\u00dfig besuchen oder vorzeitig beenden, wird das gesamte Veranstaltungsentgelt trotzdem f\u00e4llig.<\/p>\n<p>Veranstaltungsentgelt<br \/>\nDas Veranstaltungsentgelt besteht aus dem Einschreib- und dem eigentlichen Veranstaltungsentgelt. Das Entgelt ist zu jeder Veranstaltung angegeben. Das Entgelt bezieht sich in der Regel auf eine Teilnehmerzahl von mindestens 6 Personen; kann die Veranstaltung mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgef\u00fchrt werden, so ist dies entsprechend ausgewiesen. Werden ausnahmsweise Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgef\u00fchrt, erh\u00f6ht sich das Unterrichtsentgelt je Unterrichtsstunde. Werden Kurse mit einem erh\u00f6hten Aufwand an r\u00e4umlicher Ausstattung und Betreuung durchgef\u00fchrt, so kann ein erh\u00f6htes Entgelt erhoben werden.<\/p>\n<p>F\u00e4lligkeit<br \/>\nDas Entgelt f\u00fcr eine Kursveranstaltung wird zum zweiten Veranstaltungstermin f\u00e4llig. Das Entgelt f\u00fcr eine Einzelveranstaltung ist sp\u00e4testens zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.<\/p>\n<p>Erm\u00e4\u00dfigungen des Entgelts<br \/>\nIn H\u00e4rtef\u00e4llen kann auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises das Kursentgelt erm\u00e4\u00dfigt werden.<\/p>\n<p>Zahlungsweise<br \/>\nEinzugserm\u00e4chtigung: Wenn Sie sich telefonisch anmelden, geben Sie bitte Ihre vollst\u00e4ndige Bankverbindung (Bank bzw. Sparkasse, Bankleitzahl, Kontonummer) an und erteilen Sie uns Ihr Einverst\u00e4ndnis, das Veranstaltungsentgelt von Ihrem Konto abbuchen zu d\u00fcrfen. Wenn Sie sich schriftlich anmelden, erteilen Sie bitte auf der Anmeldung eine Einzugserm\u00e4chtigung. Das Entgelt wird zum zweiten Termin bzw. vor der Einzelveranstaltung von Ihrem Konto abgebucht.<br \/>\n\u00dcberweisung: Das Kursentgelt kann von den Teilnehmenden auch direkt per \u00dcberweisung an die Qigong-Schule Hannover entrichtet werden. Gegebenenfalls kann auch bar bezahlt werden.<\/p>\n<p>Abmeldung<br \/>\nWird im Programm kein konkretes Datum genannt, liegt der Abmeldeschluss zehn Kalendertage vor dem angegebenen Veranstaltungsbeginn. Bitte melden Sie sich telefonisch oder schriftlich vor dem ausgewiesenen Abmeldeschluss ab. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung. Bei Krankheit bzw. Abmeldung aus beruflichen Gr\u00fcnden wird das Veranstaltungsentgelt gegen Vorlage einer Bescheinigung (Arzt, Arbeitgeber) anteilig erstattet, wenn die Bescheinigung unverz\u00fcglich bei der Qigong-Schule Hannover eingeht. Das Einschreibentgelt als Gegenleistung f\u00fcr den Verwaltungsaufwand wird nicht erstattet. Auch eventuell angefallene Kosten f\u00fcr Material, das f\u00fcr einen Kurs beschafft werden musste, werden nicht erstattet.<\/p>\n<p>Entgeltr\u00fcckzahlung<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich wird das Entgelt nur dann zur\u00fcckgezahlt, wenn eine angek\u00fcndigte Veranstaltung aus Gr\u00fcnden abgesagt wird, welche die Qigong-Schule Hannover zu vertreten hat.<\/p>\n<p>Benachrichtigungen bei Kursabsagen<br \/>\nDie Teilnehmenden erhalten eine Benachrichtigung, wenn der Kurs abgesagt werden muss, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl.<\/p>\n<p>Unterrichtsausfall<br \/>\nF\u00e4llt der Unterricht z.B. wegen Glatteis oder Krankheit aus, werden die Teilnehmer nach M\u00f6glichkeit benachrichtigt. Ausgefallene Unterrichtsstunden werden nach M\u00f6glichkeit nachgeholt. Tritt der Unterrichtsausfall am ersten Unterrichtstag ein, verschiebt sich der Kursbeginn um eine Woche.<\/p>\n<p>Kursbescheinigungen<br \/>\nSie erhalten ohne Antrag kostenlos eine Bescheinigung \u00fcber die regelm\u00e4\u00dfige Teilnahme am Kurs und das daf\u00fcr entrichtete Entgelt. Voraussetzung f\u00fcr die Ausstellung dieser Bescheinigung ist eine Kursteilnahme von 75 % (bzw. 100 % bei Bildungsurlauben). Die Teilnahme wird \u00fcber die Anwesenheitsliste der Veranstaltung nachgewiesen. Diese Regel gilt auch bei einigen anderen Kursen (z.B. bei Wochenendseminaren), sofern ein entsprechender Hinweis in der Kursausschreibung enthalten ist. Weitergehende Bescheinigungen (z.B. \u00fcber Kursinhalte), Bescheinigungen \u00fcber zur\u00fcckliegende Kurse sowie Zweitschriften und Bescheinigungen f\u00fcr alle anderen Kurse werden f\u00fcr 5,00 \u20ac pro Bescheinigung ausgestellt; Teilnahmebescheinigungen zur Vorlage bei der Krankenkasse sind kostenfrei. Voraussetzung ist hier eine Kursteilnahme von 80 %.<\/p>\n<p>Zahlungsnachweis f\u00fcr das Finanzamt<br \/>\nDas Finanzamt erkennt den \u00dcberweisungsbeleg f\u00fcr das Kursentgelt oder die Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug bei der Einkommensteuerveranlagung als Nachweis f\u00fcr die Zahlung des Kursentgelts an.<\/p>\n<p>Hausordnung<br \/>\nWir bitten darum, die R\u00e4ume der Qigong-Schule Hannover sowie die in anderen Einrichtungen genutzten R\u00e4ume und Einrichtungsgegenst\u00e4nde schonend zu behandeln.<\/p>\n<p>Hinweis zum Datenschutz<br \/>\nIhre pers\u00f6nlichen Daten werden von der Qigong-Schule Hannover f\u00fcr interne Verwaltungszwecke gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Anmeldungen Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung der Qigong-Schule Hannover angemeldet haben, sind Sie zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts verpflichtet. 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